Urteilsveröffentlichung - Mieterecho #433

Mieterecho, Juni 2023

Veröffentlichung der erfolgreichen Berufung beim Landgericht Berlin
LG Berlin, Urteil vom 21.04.2023 – AZ 63 S 227/22 –

Dem Mandanten wurde seitens der Vermieter fristlos sowie ordentlich gekündigt, weil er untervermietete, ohne die dazu erforderliche Genehmigung erhalten zu haben. Jedoch hatte er sich bemüht, eine Genehmigung vorab zu erhalten - diese wurde ihm jedoch zu Unrecht verwehrt. In 2. Instanz wurde nun entschieden, dass die erhobene Räumungsklage abzuweisen war.

https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/kuendigung-wegen-unerlaubter-untervermietung-1/