Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen hauptsächlich in den folgenden Rechtsgebieten:

Meine Erfahrungen und spezifische Kenntnisse auf diesen Feldern ermöglichen es mir die notwendigen Weichenstellungen eines Falles schnell zu erfassen und interessensgeleitete Lösungen erfolgreich umzusetzen.

 

Medienrecht

Im Medienrecht bearbeite ich überwiegend Fälle in den Bereichen:

  • Urheberrecht
  • Presserecht
  • Verlagsrecht und Lizenzrecht
  • Persönlichkeitsrecht

Eine Vielzahl der Fälle weist dabei einen Bezug zum Internet und Webseiten auf, so dass aufgrund der sich daran anschließenden spezifischen Fragestellungen weitläufig von Internetrecht gesprochen werden kann.
Bei Bezügen zum Internet und telekommunikationstechnischen Belangen kommt es bei dann bei der Beurteilung des Falles regelmäßig auf das Telemediengesetz (TMG), das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) oder auch das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) an.

Meine Arbeit im Medienrecht umfasst häufig die Verteidigung der Rechte meiner Mandantinnen und Mandanten gegen eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist regelmäßig der Ausgangspunkt einer weiterführenden medienrechtlichen Auseinandersetzung. Medienrechtliche Ansprüche treten häufig als Unterlassungsansprüche auf. Eine Abmahnung ist dabei stets zwingende Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Unterlassung.

Durch meine langjährige, vertiefte Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts stehe ich Nutzerinnen und Nutzern sowie Urheberinnen und Urhebern bei sämtlichen urheberrechtlichen Problemen zur Seite. Die Art des urheberrechtlich geschüzten Materials - Foto, Video, Film, Musik, Grafik, Werke im Bereich der IT etc. - ist dabei nicht entscheidend.

Sofern Sie Text-, Wort und Bildbeiträge – sei es analog oder digital – veröffentlichen, sind Sie möglicherweise presserechtlichen Ansprüchen ausgesetzt. Meiner Erfahrung nach lassen sich solche Ansprüche oftmals wirkungsvoll abwehren. Denn gerade mit Blick auf das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit sind gegen Sie erhobene Forderungen zur Unterlassung einer Äußerung oder einer Publikation oftmals unbegründet. Entscheidend ist hier regelmäßig, ob eine wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung bzw. eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Meinungskundgabe (sog. Schmähkritik oder Formalbeleidigung) vorliegt.
Andererseits setze ich auch presserechtliche Ansprüche für Sie durch, wenn Sie durch eine Veröffentlichung in Ihren Rechten - vornehmlich in Ihren Persönlichkeitsrechten - verletzt worden sind.

Ebenso kümmere ich mich um die Ausgestaltung eines Verlags- bzw. Lizenzvertrags als Grundlage für die Verwertung und Nutzung Ihrer Werke – sei es analog oder digital. Als Musikproduzent und Inhaber eines Labels kenne ich sowohl die künstlerische, als auch die verlegerische Seite gut und kann mit der nötigen Erfahrung zur Seite stehen.

Werden Ihre Persönlichkeitsrechte im Internet – z.B. durch eine Beleidigung oder Verleumdung etwa auf Social-Media-Plattformen (Facebook, Twitter bzw. X, Instagram oder sonstige) verletzt, können Sie sich zur Wehr setzen. Liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor oder oder überschreitet die Äußerung der Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit? Wurde eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt? Welche Möglichkeiten habe ich, die öffentliche Äußerung über mich beseitigen zu lassen? Sind vielleicht sogar Schmerzensgeldansprüche möglich und wenn ja, in welcher Höhe? Diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne.

 

Datenschutzrecht

Anknüpfend an mein medienrechtliches Tätigwerden engagiere ich mich mit großem Interesse im Bereich des Datenschutzes. Nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Schutz personenbezogener Daten erhebliche Relevanz erlangt. Die Digitalisierung sämtlicher Prozesse oder bereits die digitale Kommunikation führen zwangsläufig dazu, dass Ihre personenbezogenen Daten vielfältig in Umlauf geraten. Damit dies nicht vollends zu „gläsernen Bürgerinnen und Bürgern“ führt, bietet der Datenschutz einige Möglichkeiten, die es wirkungsvoll zu nutzen gilt. Spiegelbildlich ist es für datenverarbeitende Stellen von enormer Bedeutung angemessene datenschutzrechtliche Strukturen vorzuhalten.
Neben meiner Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für mittelgroße Unternehmen sowie Vereine berate und vertrete ich auch einzelne Mandantinnen und Mandanten zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

 

Strafverteidigung

Im Bereich der Strafverteidigung trete ich für Sie mit großem Engagement dem erdrückenden und übermächtigen Strafanspruch des Staates entgegen. Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, setze ich mich in allen Lagen des Verfahrens (Ermittlungsverfahren bis Hauptverfahren) vehement für Ihre Rechte ein.
Grundsätzlich gilt bei jedem Tatvorwurf, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen ist.
Jede noch so geringfügige Einlassung ohne anwaltliche Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden birgt die Gefahr, dass Ihnen schwerwiegende Nachteile im Laufe des weiteren Verfahrens entstehen.
Bei sämtlichen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wie etwa Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder im Falle von Untersuchungshaft sollte daher unmittelbar ein Strafverteidiger hinzugezogen werden.

 

Mietrecht

Ich berate und vertrete Mieterinnen und Mieter bei allen mietrechtlichen Streitigkeiten.
Mit dem nötigen Einsatz vertrete ich Sie bei einer Mieterhöhung, fritstloser und/oder ordnungsgemäßer Kündigung, einer bevorstehenden Räumung, bei Mietminderungsansprüchen sowie weiteren Fallkonstellationen.

Das Mietrecht hat erhebliche sozialpolitische Bedeutung, da es die weit überwiegende Mehrzahl der Anwohnerinnen und Anwohner in Berlin in ihrem grundlegenden Bedürfnis nach sicherem und erschwinglichem Wohnraum berührt. Auch aus diesem Grund, berate ich Mieterinnen und Mieter für den Mieterverein Berliner Mietergemeinschaft e.V.