Urteilsveröffentlichung - Mieterecho #445

Klageabweisung nach Räumungsklage wegen angeblichen Eigenbedarfs

AG Kreuzberg, Urteil vom 14.05.2024 – AZ 13 C 90/23 –

Der Erwerber einer im zweiten Obergeschoss gelegenen Zweizimmerwohnung in Friedrichshain kündigte meinem dort seit 1999 wohnenden, chronisch kranken Mandanten wegen Eigenbedarfs und verklagte ihn auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Er behauptete, er benötige die Wohnung für seine bisher in Bulgarien wohnenden Schwiegereltern. Diese wollten in die Nähe ihrer Tochter und des Schwiegersohns in Berlin ziehen.
Die Beweiswürdigung des Gerichts führte schließlich zur Klageabweisung. Die Richterin war von der Ernsthaftigkeit des behaupteten Nutzungswillens nicht überzeugt. Dies begründete sie u.a. mit dem Aussageverhalten der angeblichen Bedarfspersonen. Auch die Tatsache, dass die Existenz von zwei weiteren Eigentumswohnungen (davon eine mit Aufzug) erst nach etlichen Nachfragen in der Zeugenvernahme offenbart wurde, nährten beim Gericht Zweifel an den Darstellungen des Vermieters, insbesondere auch daran, dass er die Wohnung des Mieters tatsächlich für seine Schwiegereltern benötigt.

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